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   VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03   

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VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03 (https://dejure.org/2006,20685)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.03.2006 - 3 A 541/03 (https://dejure.org/2006,20685)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. März 2006 - 3 A 541/03 (https://dejure.org/2006,20685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Landesrahmenvertrag für Sozialhilfe in Einrichtungen unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landesrahmenvertrag für Sozialhilfe in Einrichtungen unwirksam ?

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Ferner verweist der Beklagte zu 1. in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des BVerwG vom 22. März 2005 - BVerwG 5 B 55.04 - (V. n. b.).

    Überdies ist die Auffassung der Klägerin zutreffend, dass sich das gesetzliche, auf den Abschluss eines Landesrahmenvertrages gerichtete Rechtsverhältnis, das den Streitgegenstand bildet und sich bis zum 31. Dezember 2004 aus § 93 d Abs. 2 BSHG ergab, ab dem 1. Januar 2005 in praktisch unveränderter Weise, nunmehr jedoch auf Grundlage des § 79 Abs. 1 SGB XII fortgesetzt hat; § 79 Abs. 1 SGB XII ist insoweit als Nachfolgeregelung zu § 93 d Abs. 2 BSHG zu verstehen (vgl. dazu den vom Beklagten zu 1) zitierten Beschluss des BVerwG vom 22. März 2005 - 5 B 55.04 - V. n. b.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG (s. Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - juris, dort Rn. 20 mit zahlreichen w. N.) ist die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO auf Feststellungsklagen nach § 43 Abs. 1, 1. Alt. VwGO in dem Sinne entsprechend anzuwenden, dass eine solche nur zulässig ist, wenn der Kläger geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein, entweder, weil er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, oder, weil von dem Rechtsverhältnis eigene Rechte abhängen.

    Dies kann er vielmehr nur, wenn er (zusätzlich) geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein, entweder, weil er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, oder, weil von dem Rechtsverhältnis eigene Rechte abhängen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996, a. a. O.).

  • VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 728/04

    Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt

    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Dieses Mitwirkungsrecht könnte verletzt sein, wenn ein Landesrahmenvertrag unter Ausschluss eines der im Gesetz aufgeführten (potenziellen) Vertragspartner abgeschlossen würde (zum Anspruch auf Erfüllung eines abgeschlossenen Landesrahmenvertrages bzw. auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - juris, dort Rn. 2, sowie vorgehend ausführlich VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - juris, dort Rn. 22, m. w. N.).
  • VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als

    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Nur diese geben den (ausfüllungsbedürftigen) Rahmen für die Einzelvereinbarungen vor (vgl. Urteil der 7. Kammer des Gerichts vom 16.12.2005 - 7 A 4338/05 - veröffentlicht in der Entscheidungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04

    Beschaffungsentscheidungsfreiheit

    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Dieses Mitwirkungsrecht könnte verletzt sein, wenn ein Landesrahmenvertrag unter Ausschluss eines der im Gesetz aufgeführten (potenziellen) Vertragspartner abgeschlossen würde (zum Anspruch auf Erfüllung eines abgeschlossenen Landesrahmenvertrages bzw. auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - juris, dort Rn. 2, sowie vorgehend ausführlich VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - juris, dort Rn. 22, m. w. N.).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
    Mehrheitsentscheidungen sind jedoch in § 93 d Abs. 2 BSHG und § 79 Abs. 1 SGB XII ebenso wenig vorgesehen wie bei der vergleichbaren Regelung in § 75 Abs. 1 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), der sie nachgebildet sind, und deren Vorbild in § 112 SGB V (zu § 75 Abs. 1 SGB XI s. die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 12/5262, S. 139).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08

    Generalrevision i.R.e. Darlegung der Grundsatzbedeutung und Bezug auf die

    Dass der Landesrahmenvertrag durch das Verwaltungsgericht Hannover aus Gründen als unwirksam erkannt worden sei, welche die genannten Sachgründe ausschlössen, ist weder vorgetragen noch aus dessen Urteil vom 28. März 2006 (- 3 A 541/03 -, Sozialrecht aktuell 2006, 140) ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Soweit die Klägerin einen Verfahrensmangel darin sieht, dass das Verwaltungsgericht es als nicht ersichtlich bezeichnet habe, dass sie dem Landesrahmenvertrag - Übergangsfassung - unterworfen gewesen sei, und es aus dem Verfahren 3 A 541/03, das sich auf die endgültige Fassung des Landesrahmenvertrages bezogen habe, hergeleitet habe, dass sie sich dem Geschehen des Landesrahmenvertrages gerade nicht habe unterwerfen wollen und daher einen Beitritt zum Landesrahmenvertrag stets abgelehnt habe, kann dahin stehen, ob das Verwaltungsgericht den Sachverhalt insoweit zutreffend gewürdigt hat.
  • VG Hannover, 30.03.2006 - 7 A 1906/06

    Konzept; Leistung; Leistungsvereinbarung; Merkmal; Nachrang; Nachweis; Pauschale;

    Auch im Verfahren - 3 A 541/03 - das die 3. Kammer am 27.03.2006 verhandelt hat, und in dem der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, die Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Bundesverband e.V. (APH) vertritt, der die Klägerin angehört, hat der Prozessbevollmächtigte vorgetragen, dass die bei der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Bundesverband e.V. (APH) zusammengeschlossenen Einrichtungen den Verträgen nicht beigetreten seien.

    Damit kann die Klägerin - ungeachtet des Urteils der 3. Kammer vom 27.03.2006 im Verfahren 3 A 541/03, wonach die im Jahr 2002 abgeschlossenen Verträge "Niedersächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG" (oder LRV I) und "Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit" (oder LRV II) nicht die rechtlichen Anforderungen eines Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG erfüllen - weder aus der bis zum 31.12.2001 geltenden Übergangsfassung des Landesrahmenvertrages noch aus den im Jahr 2002 abgeschlossenen Landesrahmenverträgen 1, 11 eine ihr günstige Regelung zur Leistungsvereinbarung herleiten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 8 SO 229/11
    Vorher hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 28. März 2006 3 A 541/03 entschieden, dass weder der im Jahre 2002 abgeschlossene Niedersächsische Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG noch der Niedersächsische Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit Rahmenverträge im Sinne von § 93 d Abs. 2 BSHG oder von § 79 Abs. 1 SGB XII sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 8 SO 230/11
    Vorher hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 28. März 2006 3 A 541/03 entschieden, dass weder der im Jahre 2002 abgeschlossene Niedersächsische Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG noch der Niedersächsische Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit Rahmenverträge im Sinne von § 93 d Abs. 2 BSHG oder von § 79 Abs. 1 SGB XII sind.
  • OVG Sachsen, 26.10.2010 - 4 A 280/08

    Sozialhilfe, Leistungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Ermessensreduzierung

    Der Rahmenvertrag sei als Kollektivvertrag mit Normsetzungscharakter (vgl. VG Hannover, Urt. v. 28.3.2006 - 3 A 541/03 -, juris), zumindest aber wegen der Bezugnahme in den Vereinbarungen nach § 75 SGB XII auch im Verhältnis zum Kläger verbindlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 8 SO 131/11
    Auf Antrag des Klägers hatte das Verwaltungsgericht (VG) Hannover - 3 A 541/03 - mit Urteil vom 28. März 2006 festgestellt, dass die im Jahre 2002 zwischen den Beklagten dieses Verfahrens und 18 der damals 21 Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene (ohne den Kläger, das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig - nunmehr nach Fusion Teil der Beigeladenen zu 10. - und die Beigeladene zu 18. dieses Verfahrens) abgeschlossenen Verträge LRV I und LRV II weder Rahmenverträge im Sinne von § 93d Abs. 2 BSHG noch solche im Sinne von § 79 Abs. 1 SGB XII sind.
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